Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
	- Anpassung beihilferechtlicher Formulierungen
 
	- Modifikation des Förderausschlusses EEG und KWKG
 
	- Anhebung des Kredithöchstbetrags auf 25 Mio. Euro
 
	- Finanzierung von Mehrwertsteuer
 
	- Aufstockung von Kreditbetrag oder Tilgungszuschuss nicht mehr möglich
 
	- Gesamtschuldnerische Haftung von Investor und Betreiber nicht mehr erforderlich
 
Das Merkblatt Erneuerbare Energien (271/281, 272/282), Stand 02/2018 (Bestellnummer 600 000 2410) kann im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal herunterladen werden.
		
                
                
                
                    
                        mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater